wasserschaeden-beseitigen

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Wasserschaden in Berlin

Durch Wasserschäden nach Rohrbrüchen, Leckagen oder Undichtigkeiten können beträchtliche Schäden entstehen. Daher ist es wichtig nach Wasserschäden direkt und schnell Trocknungsmaßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Sonst besteht die Gefahr das weitere Bauteile durchfeuchten. Auch können die Möbel und Einbauten weiteren Schaden  nehmen und es besteht sogar die Gefahr von Schimmelbildung.

Wir kümmern uns um eine Havarie Trocknung die alle notwendigen Maßnahme zur Schadensminimierung einleitet. Durch den Einsatz von Trocknungsgeräten, Saugern, Gebläsen usw. wird schnellstmöglich versucht die Feuchtigkeit zu reduzieren und weitere Sach- und Gebäudeschäden zu vermeiden.

Jede Trocknung wird mit einen Trocknungszertifikat abgeschlossen. Das gibt die Sicherheit das der Schaden fachgerecht getrocknet wurde. Dabei wird der dafür verbrauchte Strom extra erfasst und kann auf Wunsch direkt mit dem Mieter verrechnet werden.

Durch den gezielten Einsatz von Technik und die anschließenden Malerarbeiten wird der Sanierungszeitraum verringert.

Nicht immer ist gleich die Ursache des Wasserschadens zu erkennen. Die Wand ist durchfeuchtet aber es ist kein Rohr verlegt. Kommt die Feuchtigkeit von außen oder innen? Wir werden im Zuge einer Ortsbesichtigung die möglichen Ursachen in den meisten Fällen finden und Dokumentieren.

Sollte der Schaden so versteckt sein und wir die Ursache nicht selber finden lassen wir Sie trotzdem nicht allein und helfen weiter. Auf Wunsch organisieren wir mit unseren Kooperationspartner eine Lackageortung.

Bei Wasserschäden helfen wir weiter. Kompetent und zuverlässig. Rufen Sie an 92374141

Wasserschaden Feuchtemessung

Bei jedem Wasserschaden sollte schnell und fachgerecht überprüft werden ob die Feuchtigkeit mit Hilfe von Trocknungsgeräten entfernt werden muss. Es können sonnst massive Folgeschäden durch Schimmelbildung entstehen. Mit unseren Kooperationspartner führen wir eine Fachgerechte Trocknung durch. Nach erfolgter Trocknung wird die erfolgreiche Trocknung mit einem Messprotokoll überprüft.

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen!

Jeden Tag werden rund 3000 wasserbedingte Schäden bei den Versicherern gemeldet. Die Ursachen fallen unterschiedlich aus. Mal ist es ein geplatztes Heizungsrohr, das den Keller unter Wasser setzt, mal ein Starkregen, der den Keller in einen Swimmingpool verwandelt. Bei den Schadenfällen kommt es immer auf die genauen Umstände an, ob eine Versicherung den Wasserschaden ersetzt. Und welche Versicherung bezahlt, ist davon abhängig, wie und wo der Schaden entstand.

Grundsätzlich gilt:

  • Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.
  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

Checkliste Wasserschaden

Checkliste Wasserschaden: Was tun?

Wasserschaden: Jetzt ist schnelles Handeln gefragt um Folgeschäden zu vermeiden:

 1. Wasserzufuhr abdrehen

Bei einem Rohrbruch oder Ähnlichem müssen Sie sofort die Wasserzufuhr unterbrechen, damit der Schaden nicht noch größer wird, als er schon ist. Das bedeutet, die entsprechenden Absperrhähne zu schließen. Wenn notwendig beim Obermieter klingeln. Hausmeister anrufen. Hausverwaltung informieren. Hilft das nicht, drehen Sie im Notfall den Hauptwasserhahn zu. Hinweis: Den Wasser­hahn immer nach rechts abstellen

 2. Strom abstellen

Wasser leitet elektrischen Strom. Um einen Kurzschluss und mögliche Folgeschäden zu verhindern, schalten Sie – wenn möglich – die Stromversorgung  ab. Dafür legen Sie entweder den entsprechenden Kippschalter im Sicherungskasten um oder drehen die Schraubsicherung heraus.

 3. Wasser beseitigen

Sobald die Ursache beseitigt ist und eventuelle Gefahren eingestellt sind können Sie sich an die Aufräumarbeiten machen. Als erstes sollte das ausgetreten Wasser beseitigt werden. Dies können Sie beispielsweise mit Hilfe von Lappen und trockenen Tüchern aufnehmen. Bei größeren Wassermengen ist es ratsam, einen sogenannten Nasssauger zu verwenden. Wasser kann auch gut mit einem Kehrblech und Handfeger aufgenommen werden. Ist das ausgetretene Wasservolumen sehr groß, sollten Sie die örtliche Feuerwehr verständigen. Mit speziellen Pumpen kann diese beispielsweise das Wasser aus einem vollgelaufenen Kellerraum absaugen. Hinweis: Kontaktieren Sie im Notfall ein Fachunternehmen für Technische Trocknung um eine Schadenminderung einzuleiten.

 4. Hausrat sichern

Wenn Sie das Wasser so gut wie möglich entfernt haben, sollten Sie gefährdeten Hausrat aus dem Schadenbereich bringen. Das betrifft insbesondere Teppiche, Computer, Technische Geräte, Stühle, Tische, Schränke und weitere Möbel oder Einrichtungsgegenstände. So verhindern Sie, dass beispielsweise Ihre Küchenmöbel am Sockel aufquellen, wenn ein kaputter Schlauch der Geschirrspülmaschine die Küche unter Wasser gesetzt hat. Lassen sich bestimme Möbel nicht transportieren, sollten Sie diese zumindest erhöhen. Bewährt haben sich improvisierte Füße aus Dosen, Steinen, Kunststoffteilen, da diese Materialien wasserfest sind. Achtung Holz und Pappe sollten nicht genutzt werden. Diese quellen auf und es droht auch eine zusätzliche Schimmelgefahr!

 5. Schaden dokumentieren

Für die  Schadenabwicklung empfiehlt es sich eine Dokumentation zu führen. Dafür sollten Sie alle Schadenstellen fotografieren. Auch alle Schäden an Gegenständen sollten ausführlich dokumentiert werden. Achtung: Alle Gegenstände auch aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren, damit alle Schäden gut dokumentiert sind. Auch für Sie ist es wichtig, dass wirklich alle Schäden erfasst sind. Wird während der späteren Trocknungsphase etwas weggeworfen, haben Sie keinen Beweis mehr, dass der Gegenstand wirklich vom Wasserschaden geschädigt war.

 6. Informationen

Information an die Hausverwaltung, Versicherung, Schadensverursacher, Untermieter, Hausmeister usw.

 7. Mietminderung in Anspruch nehmen

Der Ärger, der mit dem Wasserschaden einhergeht, ist in vielen Fällen groß genug. Eine Mietminderung seitens Ihres Vermieters ist in vielen Fällen legitim und lindert eventuelle Unannehmlichkeiten.

 8. Stromanbieter bei Trocknung informieren

Notieren Sie den Zählerstand vor den Trocknungsarbeiten und informieren Sie Ihren Stromanbieter. Damit kann der zusätzliche Stromverbrauch herausgerechnet werden und Sie werden nicht hochgestuft. Die Stromkosten für die Trocknung können abgerechnet werden.

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