Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Immer wieder wird uns gesagt das für das kleine Spechtloch schließen ja eine Leiter reicht..
Absturzunfälle sind – vor allem hinsichtlich der Zahl der schweren und tödlichen Unfälle – ein wesentlicher Unfallschwerpunkt.

Das Arbeiten in großen Höhen von Leitern wird von der Berufsgenossenschaft auf Arbeiten von geringem Umfang und geringer Gefährdung beschränkt.
z.B. Glühbirne wechseln, einen Pinselstrich setzen.
Für das Verschließen von Spechtlöchern sind neben reichlich Materialien wie Dämmung, Armierung, Putz, Farbe, Spachtel, Gewebe, Trockner, Pinsel, Rolle usw. mitzuführen.
Außerdem sind in jedem Fall zum Bearbeiten beide Hände notwendig.
Das heißt, der Kollege arbeitet dann in der Höhe ohne Sicherung.
Laut Arbeitsschutzgesetzt ist das verboten. Bei solchen Arbeiten sind nach der Gefährdungsbeurteilung immer sichere Arbeitsmittel zu wählen.
z.B. Rollrüstung, Hebebühne usw.
Natürlich verstehe ich Ihr Interesse, die Kosten für die Beseitigung von Spechtschäden möglichst gering zu halten.
Sicher werden Sie aber auch verstehen, dass ich mein Personal nicht gefährden werden und die gesetzlichen Bestimmungen daher einhalte.

Die Seilkletterer haben eine andere Ausbildung und Auflagen in der Personensicherung.

Eine davon ist ganz wichtig! Die Arbeiten sind durch 2 Seilkletterer auszuführen. Falls etwas passiert kann der zweite Kletterer in einer Notsituation helfen und den Kollegen abseilen!


Sicherheit zuerst!!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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