Immer wieder hören wir den Satz: „Für so ein kleines Spechtloch reicht doch eine Leiter.“
Doch genau hier liegt ein großes Risiko. Absturzunfälle gehören zu den häufigsten und leider auch schwersten Arbeitsunfällen.
Die Berufsgenossenschaft erlaubt Arbeiten von Leitern nur in Ausnahmefällen – nämlich dann, wenn sie wirklich von geringem Umfang und Risiko sind. Beispiele: eine Glühbirne wechseln oder einen kurzen Pinselstrich setzen.
Beim Verschließen von Spechtlöchern sieht die Realität anders aus:
Es müssen viele Materialien mitgeführt werden (Dämmung, Armierung, Putz, Farbe, Spachtel, Gewebe, Trockner, Pinsel, Rolle usw.).
Beide Hände werden zum Arbeiten benötigt.
Eine sichere Standfläche ist unverzichtbar.
Wer hier mit einer Leiter arbeitet, tut das ohne Sicherung – und das ist laut Arbeitsschutzgesetz verboten. Deshalb wählen wir für solche Arbeiten immer sichere Arbeitsmittel wie Rollrüstungen oder Hebebühnen.
Wir verstehen natürlich, dass Sie die Kosten für die Beseitigung von Spechtschäden im Blick haben. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass wir unsere Mitarbeitenden nicht gefährden und uns strikt an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
Auch Seilkletterer dürfen bestimmte Arbeiten ausführen – allerdings unter besonderen Voraussetzungen. Ganz entscheidend: Es müssen immer zwei Seilkletterer vor Ort sein. Nur so ist gewährleistet, dass im Notfall ein Kollege Hilfe leisten und den Partner abseilen kann.
Ihre Fassade ist uns wichtig – aber noch wichtiger ist die Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Darum setzen wir konsequent auf sichere Lösungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!